- strafgerichtlich
- straf|ge|richt|lich <Adj.>; vgl. ↑gerichtlich: -e Verfügungen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Verstoß gegen das Berufsverbot — Der Verstoß gegen das Berufsverbot ist eine Straftat, die die Zuwiderhandlung gegen das Berufsverbot, das als Maßregel der Besserung und Sicherung durch ein Strafgericht verhängt wurde, unter Strafe stellt. Im deutschen Strafrecht ist der Verstoß … Deutsch Wikipedia
Schweden [2] — Schweden (Gesch.). S. war unter den Alten den Griechen gar nicht bekannt; die Römer hatten erst in der Kaiserzeit einige Kunde von Land u. Leuten, sie hielten das Land für eine Insel, welche schon Plinius Scandia od. Scandinavia nennt u. von den… … Pierer's Universal-Lexikon
Kuppelei — (lat. Lenocinium), die vorsätzliche Vermittelung und Beförderung der Unzucht. Die K. erscheint als strafbares Vergehen (einfache K.), wenn sie gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Unfälle — (accidents; accidents; accidenti), als solche werden im engeren Sinn Ereignisse im Eisenbahnbetrieb bezeichnet, durch die einem Menschen Verletzungen widerfahren (s. Stengel, Staatswörterbuch: Unfallpolizei), im weiteren Sinn werden als U. auch… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens